[1] Verbot : Einfuhrverbot, Embargo, Handelsembargo
Ein Embargo ist in der internationalen Wirtschaft und Politik der Eingriff von Staatsorganen in den Export und Import von Waren, Rohstoffen und auch Dienstleistungen in ein bzw. aus einem bestimmten Land. Oft sind nur bestimmte Produkte oder Dienstleistungen von einem Embargo betroffen, etwa bei einem Waffenembargo oder Finanzembargo.