[1] offizielles Genehmigungsverfahren, ein industriell hergestelltes und verwendungsfertiges Arzneimittel in wohldefinierten Anwendungsgebieten einzusetzen und zu vertreiben, und dessen gegebenenfalls positives Ergebnis [2] : Eine Arzneimittelzulassung ist eine behördlich erteilte Genehmigung, die erforderlich ist, um ein industriell hergestelltes, verwendungsfertiges Arzneimittel anbieten, vertreiben oder abgeben zu können.
Eine Arzneimittelzulassung ist eine behördlich erteilte Genehmigung, die erforderlich ist, um ein industriell hergestelltes, verwendungsfertiges Arzneimittel anbieten, vertreiben oder abgeben zu können. Eine Arzneimittelzulassung wird immer nur für eine bestimmte Indikation erteilt. Der Einsatz eines zugelassenen Arzneimittels außerhalb der genehmigten Indikation wird als Off-Label-Anwendung bezeichnet.
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Wort | Synonyme |
Arzneimittelzulassung | Zulassung (Pharmaka) |
Arzneimittelzulassung | Arzneimittelfreigabe |
Arzneimittelzulassung | Marktfreigabe |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Arzneimittelzulassung | marketing authorization for medicinal products | en | |||
Medikamentenzulassung | marketing authorization for medicinal products | en |