Gefahrübergang ist ein zivilrechtlicher Ausdruck, der im Schuldrecht den Zeitpunkt beschreibt, zu dem das Risiko der Verschlechterung oder des Verlusts der geschuldeten Sache vom Schuldner auf den Gläubiger übergeht. Der Gefahrübergang ist im täglichen Leben vor allem im Kaufrecht von großer Bedeutung.