Die Leistungsbeurteilung von Schülern durch Lehrkräfte erfolgt als Bewertung von Einzelleistungen (mündliche Beiträge, Hausaufgaben, Referate, schriftliche Leistungsnachweise, Abschlussprüfungen etc.), die periodisch in Zeugnissen zusammengefasst werden. Die Bewertung erfolgt in der Regel numerisch mit national vorgegebener Metrik als Schulnote oder teilweise in Förderschulen (bzw. in der Integration oder Inklusion an Regelschulen), in den ersten Schuljahren und in Waldorfschulen als Bericht in Textform.
Wie jede andere Leistungsbeurteilung ist die Leistungsbenotung in der Schule eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die schwerwiegende Folgen haben kann. Sie unterliegt daher detaillierten rechtlichen Vorschriften und kann auf dem Verwaltungsrechtsweg angefochten werden.