Von einer Schutzsperre spricht man im Leistungssport, wenn ein Sportler zum Schutz seiner eigenen Interessen, auch gegen seinen Willen, vorübergehend von der Teilnahme an Wettkämpfen ausgeschlossen wird. Eine Schutzsperre wird gewöhnlich durch den jeweils zuständigen Sportverband verhängt. Ihr Zweck besteht vorwiegend darin, den Sportler daran zu hindern, sich unkalkulierbaren gesundheitlichen Risiken auszusetzen. Damit unterscheidet sie sich vom verwandten Begriff der Wettkampfsperre, der meist eine Strafmaßnahme wegen eines Fehlverhaltens bezeichnet.