[1] Person, die Zahnmedizin studiert (hat)
Zahnarzt ist die Berufsbezeichnung für einen Absolventen des Studiums der Zahnmedizin. Die Ausübung des Berufs ist in Deutschland nur aufgrund einer gültigen Berufszulassung zulässig. Approbationen ermächtigen zur selbstständigen Berufsausübung in der Bundesrepublik Deutschland. Berufserlaubnisse können nur zeitlich und örtlich befristet erteilt werden. Im Gebiet der ehemaligen DDR werden die Zahnärzte auch Stomatologen genannt. Das Studium der Stomatologie wurde zeitweise mit einer Facharztprüfung und später mit dem Diplom abgeschlossen. Die aus der Gruppe der nichtapprobierten Zahnbehandler hervorgegangene Berufsbezeichnung Dentist ist veraltet und bezeichnete bis 1952 fortgebildete Zahntechniker, die in begrenztem Umfang Zahnheilkunde ausüben durften. Der Zahnarzt gehört in Deutschland zu den Freien Berufen, ebenso wie er in Österreich zu den Freien Berufen gehört.
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