[1] der Besitzer eines Rittergutes
Gutsherrschaft ist die Bezeichnung für eine feudale Herrschaftsform, die sich seit dem Mittelalter mit der Ostkolonisation in den östlichen Gebieten des Heiligen Römischen Reichs entwickelte. Sie ging auf die Grundherrschaft zurück. Seit dem 16. Jahrhundert entstand daraus der Typus des ostelbischen Junkers. Ein bei der Ritterschaft inkorporiertes und damit landtagsfähiges Gut wird als Rittergut bezeichnet.
|
|