[1] Buch, das mit seinem Inhalt als ständiger Begleiter der Bewohner gedacht ist [2] Buch: Das Hausbuch war in der DDR ein am 6. September 1951 durch die gesetzliche Meldeordnung über die Einführung von Hausbüchern vorgeschriebenes Buch. Es führte in der Regel ein Mieter, bei privaten Häusern auch der Eigentümer des Hauses.
Als Hausbuch wird bezeichnet: eine Handschrift aus dem Mittelalter oder der beginnenden frühen Neuzeit, die Wissenswertes zu unterschiedlichsten Themen enthält, siehe Hausbuch (Mittelalter) und Ökonomik in Antike und Mittelalter
oft das berühmteste mittelalterliche Hausbuch, das bis 2007 auf Schloss Wolfegg aufbewahrt wurde Hausbuch
eine Handschrift oder ein gedrucktes Buch, die bei einem Haus im Sinne einer Familie bleiben sollte und häufig familienbezogenes Wissen oder Familienaufzeichnungen enthält
in der frühen Neuzeit ein Buch für private Aufzeichnungen insbesondere von Kaufleuten
bis heute ein für den „Hausgebrauch“ bestimmtes Buch, das z. B. Tipps für den Haushalt oder eine Auswahl von Lesetexten zu einem bestimmten Thema oder aus einer bestimmten Region enthält. Siehe Hausväterliteratur
ein in der DDR vorgeschriebenes Meldebuch, siehe Hausbuch (DDR)
ein für thailändische Staatsbürger vorgeschriebener Nachweis der Anschrift, siehe Hausbuch (Thailand)
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Hausbuch | historisch husbok | sv | u |