[1] Ortschaft in Österreich: Hofamt ist eine Ortschaft in der niederösterreichischen Gemeinde Hohenberg. Hofamt befindet sich südlich von Hohenberg und etwas oberhalb im Tal der Unrechttraisen an seiner rechten Seite. Hofamt liegt in der Katastralgemeinde Hohenberg. [2] : Hofamt ist eine Ortschaft auf dem Gebiet der gleichnamigen Katastralgemeinde in der Stadtgemeinde Frohnleiten im österreichischen Bundesland Steiermark. Hofamt zählt 77 Bewohner auf einer Fläche von 804,40 ha, auch fließt der Arzbach durch die Ortschaft.
Die Hofämter waren zumeist von Adligen wahrgenommene Aufgaben in einem Hofstaat, die ursprünglich das Funktionieren des fürstlichen Haushalts zu gewährleisten hatten. Die wichtigsten waren Kämmerer, Marschall, Truchsess und Mundschenk. Hinzu trat bald als fünftes der Kanzler.
Schon frühzeitig wandelte sich der Charakter dieser Ämter vom Dienstamt zum Ehrenamt, das nur mehr wenig mit der ursprünglichen Funktion zu tun hatte und fast immer an hochrangige Adlige vergeben wurde. Nicht selten waren mit diesen auch als Hofcharge bezeichneten hochrangigen Titeln wichtige Aufgaben in Verwaltung und Regierung verbunden. Der Kämmerer war ursprünglich der persönliche Bedienstete – der Kammerdiener – des Fürsten. Zu dieser Vertrauensstellung gehörte ursprünglich auch die Sorge um dessen Finanzen, eine Funktion, die später an den Schatzmeister überging.
Der Marschall beaufsichtigte ursprünglich den Marstall, den Pferdestall des Fürsten, stieg aber mit der Entstehung des Rittertums zum Oberbefehlshaber der Reitertruppen auf. Später bezeichnete der Titel allgemein einen hochrangigen Heerführer.
Der Truchsess war ursprünglich der Küchenmeister, dem die Aufsicht über die fürstliche Tafel zustand, der aber schon in fränkischer Zeit zum Leiter der gesamten Hofverwaltung aufstieg.
Der Mundschenk war im frühen Mittelalter für die Versorgung der fürstlichen Tafel mit Wein und anderen Getränken zuständig, seit karolingischer Zeit auch für die Verwaltung der königlichen Weingärten.
Der Brotmeister war zuständig für Brot und Gebäck und für das Wasser und die Tücher zur Reinigung der Hände, in Frankreich besaß der königliche Brotmeister zudem neben anderen Privilegien bis zum 17. Jahrhundert die Jurisdiktion über die Bäckerzunft von Paris.