[1] gerichtliches Verbot, einen Beruf auszuüben, als Strafmaßnahme [2] staatliches Verbot, einen Beruf im öffentlichen Dienst auszuüben, aufgrund einer extremen politischen Einstellung
Als Berufsverbot wird eine Anordnung eines Staatsorgans bezeichnet, die einer konkreten Person oder Personengruppe bestimmte Tätigkeiten untersagt. Davon abzugrenzen ist das Beschäftigungsverbot, das einem Arbeitgeber auf gesetzlicher Grundlage die Beschäftigung eines Arbeitnehmers – in der Regel zu dessen Schutz – verbietet.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Berufsverbot | ban from the profession | en | |||
jdm. Berufsverbot erteilen | to ban sb. from a profession | en |