[1] nicht-selbständiges Arbeitsverhältnis
Der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses ist in Deutschland ein Begriff aus dem Sozialrecht. Ein Beschäftigungsverhältnis besteht regelmäßig bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, wobei unter Beschäftigung die nichtselbständige Arbeit verstanden wird. Auch wenn im Regelfall eine Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt wird, unterfallen auch andere Beschäftigungsverhältnisse der Versicherungspflicht, ohne Arbeitsverhältnis zu sein. Der sozialversicherungsrechtliche Begriff des Beschäftigungsverhältnisses ist mit dem arbeitsrechtlichen Begriff des Arbeitsverhältnisses nicht deckungsgleich.
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Wort | Synonyme |
Beschäftigungsverhältnis | Job |
Beschäftigungsverhältnis | (die) Stätte seines Wirkens |
Beschäftigungsverhältnis | Arbeitsverhältnis |
Beschäftigungsverhältnis | Amt |
Beschäftigungsverhältnis | Arbeit |
Beschäftigungsverhältnis | Position |
Beschäftigungsverhältnis | Stellung |
Beschäftigungsverhältnis | Posten |
Beschäftigungsverhältnis | Anstellung |
Beschäftigungsverhältnis | Arbeitsstelle |
Beschäftigungsverhältnis | Stelle |
Beschäftigungsverhältnis | Arbeitsplatz |