Unter Festbewertung versteht man im Rechnungswesen eine zulässige Bewertung des Sachanlagevermögens und der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, wenn deren Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegt und deren Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist.