Vermüllung bezeichnet die Verschmutzung von Flächen und Räumen durch Müll, in der Regel in Folge des achtlosen Wegwerfens und Liegenlassens von Abfall, vorzugsweise auf öffentlichem Grund, d. h. insbesondere auf Straßen und Plätzen, in Parks und in der offenen Landschaft. Es handelt sich dabei um ein strafrechtlich verfolgbares Delikt und kann in Deutschland mit Geldbuße, in der Schweiz sogar mit Haft geahndet werden.