Die Dienstenthebung oder beamtenrechtliche Suspendierung ist im Beamtenrecht Deutschlands eine disziplinarrechtliche Maßnahmen des Dienstherrn eines Beamten. Sie umfasst die vorläufige Dienstenthebung und kann mit teilweisen Einbehaltung der Bezüge verbunden werden. Sie regelt sich für Bundesbeamte nach dem Bundesdisziplinargesetz bzw. für Landesbeamte nach den entsprechenden landesrechtlichen Disziplinargesetzen.
Wort | Synonyme |
Dienstenthebung | Dienstunterbrechung |
Dienstenthebung | Suspendierung |
Dienstenthebung | Suspension |
Dienstenthebung | Beurlaubung |