[1] Chemiker, der seine Ausbildung mit der Diplomprüfung abgeschlossen hat
Ein Chemiker ist ein Naturwissenschaftler, der sich mit Themen aus der Chemie befasst. Die Tätigkeitsbezeichnung Chemiker ist nicht geschützt. Hingegen ist der akademische Grad Diplom-Chemiker (Dipl.-Chem.) staatlich geschützt und setzt ein Hochschulstudium mit erfolgreich bestandenem Diplom voraus. Mit der Abschaffung der Diplomstudiengänge im Zuge des Bologna-Prozesses ersetzt der Bachelor- bzw. der Master-Grad den Diplom-Grad bei neu erworbenen Abschlüssen als Berufsbezeichnung zunehmend.
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