[1] bewusste Beteiligung an einem laufenden Kampf
Von Kampfhandlungen im weiteren Sinne spricht man in allen Fällen, in denen von Streitkräften oder anderen formierten Verbänden Gewalt gegen Menschen, Tiere und/oder Objekte ausgeübt wird.
Im engeren Sinne ist darunter nur der Einsatz von Waffen im Krieg oder während (bürger-)kriegsähnlicher Zustände zu verstehen.
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