Als Tierkörperbeseitigungsanstalten wurden nach dem bis 2005 geltenden Tierkörperbeseitigungsgesetz die Anlagen zur Tierkörperverwertung bezeichnet, in denen Tierkörper, Tierkörperteile (Schlachtabfälle) und andere Erzeugnisse, deren unschädliche Beseitigung geboten war, beseitigt wurden.