[1] Flugzeug : Ballonfahrer, Bordingenieur, Bruchpilot [2] Fiktiver Charakter:
Ein Fluglehrer ist ein erfahrener Pilot, der den Befähigungsnachweis (Lehrberechtigung) hat, angehende Piloten (Flugschüler) am Boden und in der Luft während des Fliegens auszubilden. Seit 2011 regelt die "Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates" die notwendige Ausbildung und Qualifikationen einheitlich innerhalb Europas.