Restlaufzeit bezeichnet an der Börse die Zeit, die bis zum Verfall eines Termingeschäftes durch Optionsscheine verbleibt.
die Zeit, die deutsche Kernkraftwerke noch in Betrieb sein dürfen.
bis zum Atomausstieg im Sommer 2011 wurde diese mittels Reststrommengen definiert;
seitdem sind feste späteste Ausstiegstermine festgelegt, aus denen sich so die maximale Restlaufzeit ergibt.
Zeit die dem Händler bis zum Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatum bleibt, um ein Produkt zu verkaufen
im Rechnungswesen der Zeitraum vom Bilanzstichtag bis zur Fälligkeit