[1] Verwaltungsbehörde : Archivverwaltung, Ausländeramt, Ausländerbehörde
Die Gewerbeaufsicht ist die zuständige Behörde für die Einhaltung von Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes. In einzelnen Bundesländern wird die Gewerbeaufsicht auch als Amt für Arbeitsschutz oder als Staatliches Umweltamt bezeichnet. Ihr obliegt die Überwachung und die Erteilung von Genehmigungen der ihr zugewiesenen Vorschriften. Sie ist nicht zu verwechseln mit Ordnungsämtern bzw. dem Gewerbeamt.