[1] Geburt, Abtreibung : Beratungsgespräch, Beratungsschein, Fristenlösung
Unter einer Beratung – oder auch Konsultation – wird im Allgemeinen eine unverbindlich strukturierte Kommunikation, also ein Beratungsgespräch – üblicherweise mündlich und seltener wohl auch schriftlich, etwa mit Hilfe von (elektronischen) Briefen – verstanden, wobei ein Teilnehmer Informationen weitergibt, um damit das Wissen des Empfängers zu vergrößern. Ziel einer Beratung kann auch sein, den Adressaten zu einer bestimmten Handlung oder einem Unterlassen zu bewegen.