[1] Rechtssprache, Österreich: Sicherheitsleistung durch den Bieter bei einer öffentlichen Ausschreibung oder durch den Ersteher von zwangsversteigerten Objekten vor der Erteilung des Zuschlags [2] Rechtssprache, altes deutsches Recht: symbolisches Pfand, das bei Abschluss eines Schuldvertrages vom Schuldner dem Gläubiger übergeben und nach Begleichung der Schuld wieder zurückerhalten wurde
Vadium ist ein Begriff aus dem österreichischen Zwangsvollstreckungsrecht und bezeichnet eine vor der Zwangsversteigerung von Liegenschaften von den Bietern zu leistende Sicherheit, im Allgemeinen mindestens 10 % des Schätzwertes. Eine gesetzliche Regelung findet sich in § 147 EO.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Vadium | bid bond | en | ||
1 | Vadium | consignation | fr | f | |
1 | Vadium | wadium | pl | n |