[1] weibliche Person, die freiwillig und in der Regel für einen begrenzten Zeitraum in einem Entwicklungsland an dessen Aufbau mitwirkt
Entwicklungshelfer bezeichnet in Deutschland eine Person, die in Entwicklungsländern einen zeitlich befristeten Dienst zur Entwicklungshilfe leistet. Im Gegensatz zu vielen anderen Mitarbeitern der Entwicklungsorganisationen hegt sie keine Erwerbsabsicht. Für den Zeitraum der Tätigkeit erhält sie jedoch Unterhaltsgeld und eine soziale Absicherung. Man benötigt dafür eine abgeschlossene Berufsausbildung, Berufserfahrung und soziales Engagement. Die Rechtsstellung wird vom Entwicklungshelfer-Gesetz geregelt, das neben dessen Definition auch Versicherung und spätere Wiedereingliederung regelt.
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