Im Maßregelvollzug werden nach § 63 und § 64 des deutschen Strafgesetzbuches unter bestimmten Umständen psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter entsprechend den Maßregeln der Besserung und Sicherung untergebracht. Vom Maßregelvollzug zu unterscheiden ist die Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB für gefährliche Straftäter, die ausschließlich dem Schutz der Öffentlichkeit dient.
| Wort | Synonyme |
| Entziehungsanstalt | Suchtklinik |
| Entziehungsanstalt | Nasenbleiche |
| Entziehungsanstalt | Entzugsklinik |
| Entziehungsanstalt | Entziehungsklinik |
| Entziehungsanstalt | Fachklinik für Suchterkrankungen |
| Entziehungsanstalt | Trinkerheilanstalt |