[1] Schuld, Vergehen : Erbsünde, Mitschuld, Mittäterschaft
Täter einer Straftat ist nach § 25 Abs. 1 1. Alt. StGB, wer die Straftat selbst begeht. In § 25 Abs. 1 2. Alt StGB ist die mittelbare Täterschaft geregelt, bei der der Täter sich zur Tatausführung eines anderen Menschen als Werkzeug bedient.
Wort | Synonyme |
Mittäterschaft | Tatbeteiligung |
Mittäterschaft | Komplizenschaft |