Als Casus Belli wird eine Handlung bezeichnet, die unmittelbar einen Krieg auslöst. Der Casus Belli beschreibt also nicht die Menge der Umstände, die zu einem Krieg führt, sondern meist nur den letzten, auslösenden Faktor. Ist der Casus Belli als Angriffshandlung im Sinne des Völkerrechts zu verstehen, entsteht daraus das Recht, einen Krieg in Selbstverteidigung zu führen. Daraus ergibt sich das Problem, im jeweiligen Fall das Vorliegen einer Angriffssituation prüfen zu müssen, was im Allgemeinen Aufgabe des UN-Sicherheitsrats ist.