Ein Beamter in Deutschland steht gegenüber seinem Dienstherrn (Arbeitgeber) in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Von einem Beamtenverhältnis abzugrenzen sind die Beschäftigungsverhältnisse als Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigter) im öffentlichen Dienst, die sich nach dem privaten Arbeits- und Tarifrecht richten.