[1] Geschichte: ehemaliges Landgut im deutschen Osten, dessen Besitzer ursprünglich zu Ritterdiensten verpflichtet war und dafür Steuerbegünstigung, Patrimonialgerichtsbarkeit, Patronatsrechte, Jagdrechte und andere Rechte besaß [2] Pflanzenanbau : Anwesen, Erbhof, Grundbesitz
Ein Rittergut war ein Landgut, mit dessen Besitz durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht Vorrechte des Grundherrn, insbesondere Steuerbefreiungen und die Landtagsfähigkeit, verbunden waren.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Rittergut | feudum nobile | la | ||
Rittergut | manor | en |