Das Seefahrtbuch ist ein Ausweis und dient unter anderem der Identifikation des Inhabers und in bestimmten Ländern auch als Nachweis für Rentenansprüche. Seefahrtbücher gibt bzw. gab es in vielen Ländern. Nach Inkrafttreten des Seearbeitsgesetzes stellt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie seit dem 1. August 2013 einen Seeleute-Ausweis aus. Er dient als Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt und ist ebenfalls kein Passersatz oder amtlicher Identitätsnachweis. Bestehende Seefahrtbücher dürfen bis 31. Mai 2019 durch eine Übergangsregelung weiterhin für diesen Zweck eingesetzt werden. In einigen Ländern wie z. B. Hongkong ist die Vorlage eines deutschen Seefahrtbuches nach wie vor Voraussetzung für einen unkomplizierten Landgang der Seeleute.