[1] Bahn : Bahndirektion, Fahrpersonal, Zugpersonal,
Fahrpersonal wird im Arbeitszeitgesetz (Deutschland) bzw. Fahrpersonalgesetz/Verordnung und EU Verordnung 561/2006 definiert. Hiernach sind Fahrer, Beifahrer und Schaffner als Fahrpersonal anzusehen und unterliegen den obigen Gesetzen.