Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt der Verleiher.
| Wort | Synonyme |
| Leiharbeitnehmer | Zeitarbeitnehmer |
| Leiharbeitnehmer | Zeitarbeiter |
| Leiharbeitnehmer | Job-Nomade |
| Leiharbeitnehmer | Leiharbeiter |
| Leiharbeitnehmer | Leihkraft |