Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt der Verleiher.
Wort | Synonyme |
Leiharbeitnehmer | Zeitarbeitnehmer |
Leiharbeitnehmer | Zeitarbeiter |
Leiharbeitnehmer | Job-Nomade |
Leiharbeitnehmer | Leiharbeiter |
Leiharbeitnehmer | Leihkraft |