[1] Bildungswesen: Anfang des 21. Jahrhunderts in Deutschland eingeführte Position an Universitäten, die von den Aufgaben her „eine Verbindung von vollem professoralem Lehrdeputat und der Maßgabe, eine herausragende Leistung in der Forschung zu erbringen“ umfasst[1]
Professor oder Professorin ist in der Regel die Amts- und Berufsbezeichnung oder der akademische Titel des Inhabers einer Professur. Anders als etwa beim Doktorgrad handelt es sich nicht um einen akademischen Grad.
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