Als Tafelmusik wurde im 16. und 17. Jahrhundert Hintergrundmusik für Feste, Bankette und ähnliche Gelegenheiten bezeichnet. Der Begriff wurde entsprechend auch für Partituren bezeichnet, die zu diesem Zweck geschrieben waren. Tafelmusik konnte instrumental oder vokal sein; aus naheliegenden Gründen war sie oft etwas leichter als Musik für andere Gelegenheiten.