[1] Straßenverkehr : Anliegerverkehr, Berufsverkehr, Busverkehr
Unter Schwerlastverkehr versteht man den Transport von Gütern und Personen mit schweren Nutzfahrzeugen. Die Zuordnung der Fahrzeuge erfolgt normalerweise über das Gesamtgewicht, allerdings existiert derzeit keine einheitliche Klassifizierung. Im Fahrzeugbau spricht man ab einem Gewicht von 12 t von schweren Nutzfahrzeugen. Im Schallschutz wird als Schwerverkehr der Anteil an leichten und schweren LKW bezeichnet. Je nach Quelle und Erfassungsmethode können unter dem Begriff Schwerverkehr demnach Nutzfahrzeuge ab 2,8 t zusammengefasst sein, was bei Vergleichen zu erheblichen Abweichungen führen kann. Die Empfehlungen für Verkehrserhebungen zählen Busse, Lkw über 3,5 t zul. Gesamtgewicht mit oder ohne Anhänger sowie Sattelzüge zum Schwerverkehr. Diese Differenzierung liegt den offiziellen Verkehrsbelastungszahlen der Straßenbaubehörden zu Grunde. Im allgemeinen Wortgebrauch sind damit Sattel- und Lastzüge gemeint.