Als Kleintransporter bezeichnet man in Deutschland kleine Lastkraftwagen, die aufgrund ihres zulässigen Gesamtgewichts bis 3,5 Tonnen mit der Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen. Die Nutzlast eines Kleintransporters liegt zwischen etwa 0,5 und 1,5 Tonnen. Ab 3,5 Tonnen sind ein Fahrtenschreiber Pflicht sowie der Führerschein Klasse C1 oder C.
| Wort | Synonyme |
| Kleinlaster | Kleintransporter |
| Kleinlaster | Transporter |
| Kleinlaster | Sprinter |