Der Generalverdacht ist ein auf bestimmte Umstände oder Herkunft gegründeter Verdacht, der eine bestimmte Personengruppe oder bestimmte Sachen betrifft, ohne dass für jede Person oder Sache selbst ein konkreter Verdacht im Hinblick auf einen konkreten Vorwurf oder Eigenschaft vorliegt (Tatverdacht).
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