Personenstandsbücher sind beim Standesamt geführte Register des Personenstandes, in denen die Geburten, Heiraten und Sterbefälle einer Gemeinde bzw. einer Stadt registriert werden, namentlich das Heiratsbuch, das Familienbuch, das Geburtenbuch und das Sterbebuch. In Deutschland bestehen sie auf Grund des Personenstandsgesetzes seit dem 1. Januar 1876. Sie wurden ab dem 1. Januar 2009 von elektronischen Personenstandsregistern abgelöst. Die vollständige Umstellung erfolgte bis zum 31. Dezember 2013.