Ticket, auch Flugschein genannt, wird im Luftverkehr als Beförderungsdokument ausgestellt und dient über die Belegfunktion hinaus zu Kontrollzwecken, ob der auf dem Ticket ausgewiesene Flugpassagier einen gültigen Anspruch auf den darin genannten Transport in einem Luftfahrzeug im gewerblichen Luftverkehr besitzt. Mit Erhalt der zum Einstieg in das für den gebuchten Flug bereitstehende Flugzeug berechtigenden Bordkarte verliert das Flugticket seine Relevanz als Nachweis der Beförderungsberechtigung. Mehr lesen