- [WIKI] Zubehör ist im deutschen Sachenrecht eine bewegliche Sache, die dem Zweck einer Hauptsache fortwährend dient und zu ihr in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis steht.
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leflef1989Wie ist der Artikel von Sonderzubehör? der
arsaada1993Was bedeutet Sonderzubehör in Englisch? optional accessory