Mit Rentenlücke wird in der Regel derjenige Prozentanteil bezeichnet, um den das letzte monatliche Netto-Einkommen vor Renteneintritt die gesetzliche Altersversorgung übersteigt. Neuere Untersuchungen haben dieses Prinzip erweitert und berücksichtigen neben der gesetzlichen Altersversorgung auch betriebliche und private Vorsorgemaßnahmen bei der Berechnung dieser fiktiven Rentenlücke. Da die Höhe des Einkommens zur Deckung der eigenen Versorgung keine absolute und stetig gleichbleibende Größe darstellt, suggeriert der Begriff einen Finanzmangel, der nicht bei allen Personen mit dem niedrigeren Einkommen ab Rentenbeginn als solcher empfunden wird.