[1] Wertpapiere : Aktie, Inhaberaktie, Namensaktie
Eine Namensaktie oder eine Namenaktie kann – anders als ihre Bezeichnung nahelegt – ein zu den geborenen Orderpapieren gehörendes Wertpapier sein, oder alternativ ohne Verbriefung Bestand haben. Relevant ist nur, ob der Inhaber im Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen ist, um seine Rechte geltend machen zu können.