Aufwandsteuern sind Steuern, die an die Einkommensverwendung anknüpfen. Dies grenzt sie von Steuern ab, die auf den Vermögenszufluss abstellen und von solchen, die auf den Vermögensbestand (Vermögensteuer) abstellen. Im Gegensatz zu den Verbrauchsteuern, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren mit einer Steuer belastet, knüpfen Aufwandsteuern am Besitz oder am Halten von Gütern oder ein bestimmtes Verhalten an.