Die Bergbehörde ist die für die Bergaufsicht zuständige staatliche Sonderordnungsbehörde. Zur Durchführung der nach dem Bundesberggesetz (BBergG) vorgeschriebenen Bergaufsicht ist die Bergbehörde ermächtigt, Bergverordnungen zu erlassen. Zur Betriebsüberwachung lässt sie Betriebspläne zu und überwacht deren Vollzug.