Im Polizei- und Militärwesen ist ein Schießbefehl der Befehl an den Schützen, einen Schüsse abzugeben. Hierbei besteht zumindest eine bedingte Feuererlaubnis. Im Militär- oder Polizeieinsatz dient dieser Befehl dazu, den Einsatz im Hinblick auf das Ziel zu koordinieren. Beim Militär läuft der Schuss- bzw. Feuerbefehl nach einem mehr oder weniger ähnlichen Schema in allen Armeen der Welt ab:
Einheit: Hier wird vom Kommandanten eine bestimmte Person oder Waffengruppe bestimmt, zum Beispiel „Rekrut Maier“ oder „MG“.
Richtung: Der Kommandant gibt die Schussrichtung an, zum Beispiel „halbrechts“ oder einen bestimmten Zielpunkt wie zum Beispiel eine Brücke.
Entfernung: Der Kommandant gibt die Entfernung in Metern an, zum Beispiel „zwohundert“. Bei Angabe eines bestimmten Zielpunktes entfällt die Entfernungsangabe.
Ziel: Der Kommandant beschreibt das Ziel, zum Beispiel „MG in Stellung“.
Ausführung: Der Kommandant befiehlt die Ausführung meist mit dem Befehl „Feuer!“. Befehle wie „Feuern auf meinen Pfiff“ sind jedoch ebenso möglich wie der so genannte Feuerüberfall, bei dem der Kommandant von drei herunterzählt und anschließend die angerufenen Soldaten gleichzeitig das Feuer eröffnen. Bei diesem Teil des Befehls kann der Kommandant ebenso Feuerart und Munitionsmenge angeben; wird die Feuerart nicht angegeben, wählt sie der Soldat selbständig.