[1] Vertrag : Auslieferungsvertrag, Handelsabkommen, Handelsvertrag
Ein Nichtangriffspakt ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei oder mehreren Staaten, die sich verpflichten, in Friedenszeiten ihre Streitigkeiten ohne die Anwendung von Waffengewalt auszutragen. Es gibt bisher keine allgemeinverbindliche völkerrechtliche Definition des Nichtangriffspaktes.
Wort | Synonyme |
Nichtangriffspakt | Gewaltverzichtserklärung |
Nichtangriffspakt | Abmachung |
Nichtangriffspakt | Gewaltverzichtsabkommen |
Nichtangriffspakt | Nichtangriffsabkommen |