Der Hofgang ist die Möglichkeit für die Gefangenen in einer Justizvollzugsanstalt, einen Teil ihrer Freizeit zusammen mit anderen Gefangenen für eine festgesetzte Zeit an einem dafür vorgesehenen Ort an der frischen Luft zu verbringen. Deshalb wird die Zeit des Hofganges häufig auch Freistunde genannt und das speziell dafür ausgelegte Areal Freistundenhof. Es ist nicht möglich, im Rahmen einer Disziplinarmaßnahme den Aufenthalt im Freien einzuschränken.