Notverkauf oder Selbsthilfeverkauf, Vermögensgegenstände und Dienstleistungen bei einer vorübergehenden kurzfristigen Zwangssituation.
So können sich Juristische und Natürliche Personen auf Grund einer besonderen Geschäfts- bzw. Lebenslage in einer Situation befinden, die sie motiviert Vermögensgegenstände außerplanmäßig – in einer den Umständen entsprechenden schnellen und glatten Abwicklung – zu verwerten.
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