[1] Sterben : Gerichtsmediziner, Rechtsmediziner, [2] Fiktiver Charakter:
Die Rechtsmedizin, auch Forensische Medizin oder Gerichtsmedizin genannt, umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege sowie die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft.
Wort | Synonyme |
Gerichtsmediziner | Rechtsmediziner |