- [WIKI] Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den eine Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre ausschüttet. Der Gesetzgeber verwendet den Begriff Dividende nicht im Aktiengesetz, sondern nennt es in § 174 Abs. 2 Nr. 2 Aktiengesetz den „auszuschüttenden Betrag“. Bei anderen Kapitalgesellschaften, wie der GmbH oder der Genossenschaft, gibt es Gewinnausschüttungen. Das Einkommensteuergesetz spricht dagegen in Bezug auf sämtliche Gewinnausschüttungen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften in §Â...