Ein Chefredakteur ist als presserechtlich verantwortlicher und leitender Redakteur und Vorgesetzter der Gesamtredaktion verantwortlich für den Inhalt einer Zeitung, Zeitschrift, Onlinepublikation sowie anderer Medien. Hierbei ist „leitend“ als unternehmerische Funktion zu verstehen, also die Sicherstellung des Redaktionsbetriebs im Rahmen der redaktionellen Strategie. Davon zu trennen ist die häufig verwendete Positionsbezeichnung „Leitender Redakteur“. Diese Bezeichnung erhalten Redakteure meist aufgrund von entsprechender Betriebszugehörigkeit; sie drückt meist eine Spezialisierung innerhalb der Redaktion aus. In der Regel sind das die in der Redaktion veranlagten Ressorts. Der „Leitende Redakteur“ ist Teil der Fachredaktion. Maßgeblich für die Ausübung einer Leitungsfunktion ist die Budgetverwaltung und inhaltliche Richtlinienkompetenz. Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten tragen die Leiter der aktuell-politischen Redaktionen den Titel Chefredakteur. Mittlerweile haben nahezu alle Tageszeitungen auch eine Onlineredaktion mit einem eigenen Chefredakteur.